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Gemäß
§3 Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) sind
personenbezogene Daten Einzelangaben über
persönliche oder sachliche Verhältnisse einer
bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person
(Betroffener).
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Daten sind gespeichert in geschriebener
oder gedruckter Form auf Papier, Folie o.
ä., oder digital auf CD's, Disketten,
Magnetbändern, Festplatten etc. Sobald personenbezogene Daten nach der oben
beschriebenen Begriffsdefinition gespeichert
sind, greifen bei der Datenverarbeitung § §
§ des BDSG. Unser Part bei der
Datenverarbeitung ist das Löschen bzw. das
Unkenntlichmachen der gespeicherten Daten, §3
Abs.5 BDSG. Gleichzeitig sind wir verpflichtet darauf zu achten, dass während der
Datenverarbeitung (Datenlöschung) das Datengeheimnis eingehalten wird §5
BDSG.
Das BDSG schützt ausschließlich
personenbezogene Daten. Firmeninterna oder
andere schützenswerte Daten unterliegen
grundsätzlich nicht dem BDSG.
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Alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
sind gesetzlich dazu verpflichtet bestimmte
Unterlagen für eine bestimmte Dauer auf zu
bewahren.
Gemäß §20 BDSG sind personenbezogene Daten
dann zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die
verantwortliche Stelle zur Erfüllung der in
ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist, insbesondere nach
Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungspflicht.
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Die DIN 32757-1 unterteilt in verschiedene
Sicherheitsstufen und definiert unter Anderem die Partikelgröße bzw. Streifenbreite
zu der ein Datenträger zerkleinert werden
muss um als "gelöscht" zu
gelten.
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BDSG
Anruf kostenfrei:
0800/3282545
Kontakt
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