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Die
Klassifizierung der Maschinen und Einrichtungen zur Informationsträgervernichtung
erfolgt
nach dem Grad der Vernichtung unter Berücksichtigung der
Art der Informationsdarstellung und der Informationsträger. Je nach Schutzbedürftigkeit
der Information und der Art der verwendeten Informationsträger wählt der Anwender die
geeignete Sicherheitsstufe.
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Sicherheitsstufe 1
geeignet für
allgemeines Schriftgut, das unlesbar gemacht
werden soll. Eine Reproduktion ist ohne besondere
Hilfsmittel und ohne Fachkenntnisse, jedoch nicht
ohne besonderen Zeitaufwand möglich.
Beschaffenheit des Materials nach der
Vernichtung:
Streifenschnitt <= 12mm |
 In
keiner Weise geeignet für
datengeschützte und sensible
Papiere! |
Sicherheitsstufe 2
geeignet für
internes Schriftgut, das unlesbar gemacht werden
soll. Eine Reproduktion ist mit Hilfsmitteln und
nur mit besonderem Zeitaufwand
möglich.
Beschaffenheit des Materials nach der
Vernichtung:
Streifenschnitt <= 6mm oder
Materialteilchenfläche <= 800 mm² |
 Nicht geeignet für
datengeschützte und sensible
Papiere! |
Sicherheitsstufe 3
geeignet für
vertrauliches Schriftgut. Eine Reproduktion ist
nur unter erheblichem Aufwand (Personen,
Hilfsmitteln, Zeit) möglich.
Beschaffenheit des Materials nach der
Vernichtung:
Streifenschnitt <= 2mm oder
Materialteilchenfläche <= 320 mm² |
 Empfohlen für sensibles
und vertrauliches Schriftgut |
Sicherheitsstufe 4
geeignet
für geheim zu haltendes Schriftgut. Eine Reproduktion
ist nur unter Verwendung gewerbeunüblicher
Einrichtungen bzw. Sonderkonstruktionen
möglich.
Beschaffenheit des Materials nach der
Vernichtung
:
Materialteilchenfläche <= 30 mm² |
 Geeignet für geheim zu
haltendes
Schriftgut |
Sicherheitsstufe 5
geeignet
für geheimzuhaltendes Schriftgut, wenn außergewöhnlich
hohe Sicherheitsanforderungen zu stellen sind.
Eine Reproduktion ist nach dem Stand der Technik
unmöglich.
Beschaffenheit des Materials nach der
Vernichtung:
Materialteilchenfläche <= 10 mm² |
 Geeignet für geheim zu
haltendes Schriftgut Grundlagenforschung, Regierung... |
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Zusatzmaßnahmen- wie das Vermischen oder
Verpressen im direkt
nachgeschalteten Prozess erhöhen die
Vernichtungsgüte um 1 Stufe
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