Datenschutzbeauftragter!?... brauchen wir
überhaupt einen?
- Sind in Ihrem Unternehmen ständig mehr als 9
Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten
beschäftigt?
- Verarbeiten Sie in Ihrem Unternehmen
automatisiert personenbezogene Daten
geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder
der anonymisierten Übermittlung?
Falls
Sie eine der oben angeführten Fragen mit "ja"
beantworten können, ist Ihr Unternehmen gemäß BDSG
§4f verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu
bestellen. Dieser muss die erforderliche Fachkunde
und Zuverlässigkeit besitzen und darf innerhalb des Unternehmens während der Ausübung seiner
Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes nicht
weisungsgebunden sein.
Falls
Sie eine der Fragen mit "nicht sicher" beantwortet
haben, finden wir das mit unserem "Datenschutz-
Blitzcheck" für Sie heraus. Unser bundesweites
Netzwerk
ist ein Zusammenschluss von Datenschutzexperten
aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen (Recht,
IT-Sicherheit, Prozessmanagement, Organisation
usw..) Sie alle sind ausgebildet als Externe
Datenschutzbeauftragte. Sie haben den Nachweis
ihrer Qualifikation erbracht und können ein
entsprechendes Zertifikat einer deutschen
Industrie- und Handelskammer (IHK) vorweisen.
Unsere Kunden können auf diese potenzierte
Fachkompetenz bauen.
Wir unterstützen Unternehmen und andere
Organisationen bei der Umsetzung des
Datenschutzes, wie er im Bundesdatenschutzgesetz
geregelt ist.
Gehen Sie auf "Nummer sicher" und fragen Sie einen
Experten!
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