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Damit
Ihre- wenn auch meist alten, aber dennoch- vertraulichen
Dokumente vertraulich bleiben, sind bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen
für unsere Auftraggeber, in allen Niederlassungen bundesweit
die nachfolgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen festgeschrieben:
Zutrittskontrolle
Absperrmaßnahmen durch
verschlossene und überwachte Tore und Türen
Schlüsselprotokolle
Mitarbeiterausweise
Zugangsprotokolle
Besucher
Besucherausweise Videoüberwachung
Bewegungsüberwachung
Zugangskontrolle
Mitarbeiterausweise
Festlegung
verantwortlicher Personen
Zugriffskontrolle
Einsatz gemäß DIN EN
840 zertifizierter und nach RAL-GZ 951 geprüfter
Sicherheitsbehälter
Einsatz eines eigenen,
gesicherten Behälterschließsystems
Festlegung
verantwortlicher Personen
Weitergabekontrolle
Einsatz gemäß DIN EN
840 zertifizierter und nach RAL-GZ 951 geprüfter
Sicherheitsbehälter
Einsatz eines eigenen,
gesicherten Behälterschließsystems
Festlegung
verantwortlicher Personen
Eingabekontrolle
Protokollierung der
ordnungsgemäß durchgeführten Vernichtung / Verwertung /
Beseitigung
Auftragskontrolle
Vertrag gemäß § 11
BDSG
Verfügbarkeitskontrolle
Maßnahmencontrolling
Bauliche
Absperrmaßnahmen
Brandschutzkonzept gemäß
Industriebaurichtlinie
Verwendung von
verkehrssicheren Fahrzeugen
Trennungskontrolle
Vernichtung nach der in
der / im Auftragsbestätigung / Dienstleistungsvertrag festgelegten
Sicherheitsstufe nach DIN 32757-1
Darüber
hinaus bestehen folgende Arbeits- und Verfahrensanweisungen:
Handbuch
Fahrpersonal
Einweisungsprotokolle
Mitarbeiter
Datenschutzverpflichtung
Personal
Arbeitsanweisung
Einhaltung des Datenschutzes auf dem Betriebsgelände
Arbeitsanweisung
Entsorgung Datenschutzmaterial beim Kunden
Arbeitsanweisung
Handhabung von Sicherheitsbehältern
Verfahrensanweisung
Vertragsprüfung
Verfahrensanweisung
Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit
Verfahrensanweisung
Lenkung fehlerhafte Produkte und Dienstleistungen
Verfahrensanweisung
Prüfungen / Prüfstatus / Prüfmittelüberwachung
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